Die XRechnung ist ein Format für elektronische Rechnungen (E-Rechnungen), das in Deutschland entwickelt wurde. Es handelt sich um eine XML-basierte Struktur, die speziell für den Austausch von Rechnungsdaten zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern konzipiert wurde. In diesem Rahmen wurden die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU für Deutschland in nationales Recht überführt. Diese legen fest, dass öffentliche Auftraggeber elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten müssen.
Im Unterschied zu allgemeinen E-Rechnungen, die in verschiedenen Formaten wie PDF, XML, EDI (Electronic Data Interchange), ZUGFeRD (Zentraler User Guide Forum elektronischer Rechnung Deutschland) oder anderen strukturierten Datenformaten vorliegen können, basiert die XRechnung ausschließlich auf einem strukturierten XML-Datensatz.
Dieser Standard gewährleistet eine medienbruchfreie Übermittlung und eine effiziente, automatisierte Verarbeitung der Rechnungsdaten.
Seit 27. November 2020 ist die E-Rechnung in Deutschland im Geschäftsverkehr mit öffentlichen Auftraggebern verpflichtend, da diese Rechnungen ab 1.000 € nur noch im Format XRechnung oder ZUGFeRD2 annehmen dürfen. Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten, müssen daher sicherstellen, dass Rechnungen im E-Rechnungs-Format erstellt und versendet werden können. Dies gewährleistet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, sondern bringt auch Vorteile wie Effizienzsteigerung, Fehlerreduktion und Kosteneinsparungen durch die Automatisierung von buchhalterischen Prozessen.
Aktuell befindet sich die Schnittstelle zum Format XRechnung in der Entwicklung. Informationen zur Konfiguration im HausManager und dem dazugehörigen Prozess, werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Entwicklung abgeschlossen ist.
Ab dem 1. Januar 2025 soll der Vorrang der Papierrechnung entfallen und jedes Unternehmen muss in der Lage sein, E-Rechnungen auszustellen. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro sollen noch bis zum 31. Dezember 2027 sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) ausstellen dürfen.
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